Die Besonderheit
Ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer folgen unterschiedlichen Regeln
Ein Gesundheitszentrum vereint typischerweise zwei grundverschiedene Erbringer-Kategorien: Vertragsärzte, deren Zulassung und Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung nach EBM läuft, und Heilmittelerbringer wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, die nach § 124/125 SGB V auf Basis ärztlicher Verordnung tätig werden — ein grundsätzlich anderes Zulassungs- und Vergütungssystem, wie es auch auf der Seite Ergotherapiepraxis finanzieren beschrieben ist.
Diese Kategorien haben unterschiedliche Marktzugangshürden, unterschiedliche Vergütungslogiken und unterschiedliche Investitionszyklen. Ein Gesundheitszentrum ist deshalb wirtschaftlich kein einheitlicher Betrieb, sondern ein Bündel mehrerer, rechtlich und abrechnungstechnisch getrennter Betriebe unter einem gemeinsamen Dach.