Der politische Rückenwind
Die Verlagerung planbarer Operationen vom stationären in den ambulanten Bereich — die sogenannte Ambulantisierung — ist ein zentrales Ziel der laufenden Krankenhausreform. Zwei Steuerungsinstrumente treiben das voran: der jährlich erweiterte AOP-Katalog (ambulant zu erbringende Operationen nach § 115b SGB V) und die neuen Hybrid-DRG, die Vergütungen sektorenübergreifend vereinheitlichen. Der Hybrid-DRG-Katalog 2026 wurde erheblich ausgeweitet und umfasst inzwischen auch interventionelle kardiologische und radiologische Verfahren, laparoskopische Eingriffe sowie traumatologisch-orthopädische Leistungen. Das erklärte politische Ziel: bis 2030 mindestens zwei Millionen bislang vollstationär behandelte Fälle über die Hybrid-DRG in den ambulanten Bereich zu steuern.
Für ein neu geplantes ambulantes OP-Zentrum bedeutet dieser Trend strukturellen Rückenwind: Die Zahl der Eingriffe, die überhaupt ambulant erbracht werden dürfen und vergütet werden, wächst planmäßig weiter — anders als bei vielen anderen Investitionsentscheidungen im Gesundheitswesen ist hier die Marktentwicklung nicht ungewiss, sondern politisch verordnet.