Sind Ergotherapeuten Heilmittelerbringer oder Vertragsärzte?
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sind Heilmittelerbringer. Ihre Zulassung zur Versorgung gesetzlich Versicherter richtet sich nach § 124 SGB V. Anders als bei Ärzten und Zahnärzten in gesperrten Planungsbereichen gibt es dafür keine Bedarfsplanung, Sie müssen also keinen Kassensitz kaufen.
Investitionsdarlehen, Betriebsmittel und KfW 067: Finanziert wird über ein Investitionsdarlehen für Einrichtung, Umbau und Therapieausstattung, eine Betriebsmittellinie für die Anlaufphase und, wenn Hausbank und KfW Sie als Freiberufler einordnen, das Förderdarlehen KfW 067. Bei einer Übernahme kommt die Praxiswertfinanzierung hinzu. Förderung von Bund und Ländern.
Wer entscheidet über die Zulassung? Die Zulassung erteilen die Arbeitsgemeinschaften der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen (ARGE Heilmittelzulassung), nicht der GKV-Spitzenverband. Der GKV-Spitzenverband schließt die Verträge nach § 125 SGB V, die die Voraussetzungen festlegen. Es gibt 16 regionale ARGEn. Seit dem 01.09.2019 gibt es ein vereinfachtes Zulassungsverfahren mit Online-Portal.
Wie viele Praxen gibt es? Nach den Zahlen der ARGEn waren am 01.10.2026 bundesweit 12.302 Ergotherapeuten zugelassen, bei insgesamt 77.485 zugelassenen Heilmittel-Leistungserbringern. Das zeigt den Wettbewerb um Verordnungen, sagt aber nichts über den Ertrag einer einzelnen Praxis.
Ergotherapiepraxis kaufen oder gründen, wie finanziere ich das? Wer eine Ergotherapiepraxis kaufen oder gründen will, finanziert sie als Heilmittelerbringer-Betrieb, nicht als vertragsärztliche Praxis. Das ändert die Bewertung. Die Kassenzulassung dürfte planbare Einnahmen sichern. Das ist unsere Einschätzung und keine belegte Bankregel. Der Kapitalbedarf ist meist niedriger als bei einer Arztpraxis, Schwerpunkt sind Einrichtung, Therapieräume und Ausstattung, bei einer Übernahme zusätzlich der ideelle Wert und der bestehende Patientenstamm.
Die Umsätze hängen an Verordnungen und an den Verträgen mit den Krankenkassen. Verordnet wird nach § 32 SGB V und der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ein belastbarer Businessplan mit realistischen Behandlungszahlen ist deshalb wichtig. Welche Bank Heilmittelerbringer routiniert finanziert und welche Nachweise sie verlangt, klären wir fallbezogen.
Ärzte, Zahnärzte und Apotheker werden von wenigen, auf Heilberufe spezialisierten Häusern in großem Umfang begleitet, daraus entstehen Jahresstatistiken. Für Ergotherapiepraxen fanden wir keine vergleichbare Statistik. Das heißt nicht, dass eine Finanzierung unüblich wäre, sondern nur, dass sich keine Durchschnittszahl seriös zitieren lässt.