Das Betreibermodell
Mehrere Praxen, eine gemeinsame Immobilie — aber kein einheitlicher Betrieb
Anders als beim MVZ bleiben die einzelnen Fachrichtungen im Ärztehaus in der Regel eigenständige, unabhängig zugelassene Praxen — verbunden durch die gemeinsame Immobilie und geteilte Infrastruktur (Empfang, Wartebereiche, Tiefgarage), nicht durch eine gemeinsame Zulassung oder einen gemeinsamen Gesellschafterkreis. Das ist der zentrale Unterschied zum MVZ: Jede Praxis trägt ihre eigene Wirtschaftlichkeit, aber die Immobilie muss allen Beteiligten gleichermaßen gerecht werden.
Für die Finanzierung ergeben sich daraus zwei mögliche Wege: entweder eine gemeinsame Trägergesellschaft der beteiligten Ärzte, die die Immobilie hält und die Flächen an die einzelnen Praxen vermietet — oder Miteigentum, bei dem jede Praxis ihren Anteil separat finanziert. Welches Modell passt, hängt von der Zahl der Beteiligten und deren langfristiger Bindung an den Standort ab.