Was gilt, wenn Sie bauen und an fremde Praxen vermieten?
Für dieses Investmentmodell gelten andere Kriterien wie Vorvermietungsquote und Loan-to-Value; die passende Struktur findet sich in der Bauträger- & Projektfinanzierung.
Wie wird ein Ärztehaus finanziert? Wie ein Ärztehaus finanziert wird, hängt davon ab, wer baut. Im Betreibermodell schließen sich mehrere Ärztinnen und Ärzte zusammen, um eine Immobilie für die eigene Berufsausübung zu entwickeln.
Finanziert wird über eine gemeinsame Trägergesellschaft, die die Flächen an die einzelnen Praxen vermietet. Die Alternative ist Miteigentum, bei dem jede Praxis ihren Anteil selbst trägt.
Die Bank prüft dann nicht ein Projekt, sondern so viele Bonitäten, wie Beteiligte im Boot sind.
Im Investmentmodell baut oder kauft ein Investor und vermietet an fremde Praxen; dort gelten die Maßstäbe der Bauträger- und Projektfinanzierung — Vorvermietungsquote, Beleihungsauslauf, Track-Record.
Beiden Wegen gemeinsam ist eine Position, die regelmäßig unterschätzt wird: Der medizinische Innenausbau ist keine Nebenkostenzeile, sondern liegt in unserer Modellrechnung bei knapp einem Fünftel der Gesamtkosten (1,6 von 9,0 Millionen Euro, 17,8 Prozent) und wird je Fachrichtung getrennt kalkuliert. Wer diese Weiche erst im Bankgespräch stellt, verliert Monate.
Ein Ärztehaus bündelt mehrere Fachrichtungen an einem Standort. Wirtschaftlich sind damit aber zwei völlig unterschiedliche Konstellationen gemeint, die in der Praxis oft unter demselben Begriff laufen:
Wer baut oder kauft — Betreibermodell: Ein Ärzte-Konsortium für die eigene Nutzung; Investmentmodell: Ein Investor oder Bauträger zur Vermietung an fremde Praxen. Wirtschaftliche Logik — Betreibermodell: Eigene Berufsausübung, kein Mietertrag von Dritten im Zentrum; Investmentmodell: Mietrendite, Vorvermietungsquote, Track-Record des Entwicklers. Rechtlicher Rahmen — Betreibermodell: Eigennutzung durch die beteiligten Ärzte; Investmentmodell: Vermietung an Dritte; ob eine Erlaubnis nach § 34c oder § 34i GewO nötig ist, hängt vom Einzelfall ab und ist rechtlich zu prüfen. Die richtige Perini-Seite — Betreibermodell: Diese Seite; Investmentmodell: Bauträger- & Projektfinanzierung.
Diese Seite behandelt ausschließlich das Betreibermodell: ein Zusammenschluss mehrerer Ärztinnen und Ärzte, die gemeinsam eine Immobilie für die eigene Berufsausübung entwickeln oder erwerben. Wer ein Ärztehaus als Kapitalanlage mit fremden Praxen als Mietern plant, findet die passende Struktur — Loan-to-Value, Vorvermietung, Track-Record — auf der Bauträger- und Projektfinanzierungsseite.
Wie wirkt sich die Umsatzsteuer aus? Die Vermietung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 UStG). Auf die Befreiung kann nur verzichtet werden, soweit der Mieter das Grundstück ausschließlich für Umsätze nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 Abs. 2 UStG). Heilbehandlungen von Ärzten sind steuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG); die Vorsteuer aus den Baukosten ist deshalb oft nicht abziehbar. Das verändert die Baukosten, die Sie finanzieren; klären Sie es vor der Kalkulation mit Ihrem Steuerberater.
Was gilt, wenn ein Investor die Immobilie finanziert und vermietet? Wenn nicht die Ärzte, sondern ein Investor die Immobilie baut oder kauft und an Praxen vermietet, gelten die Maßstäbe der Bauträger- und Projektfinanzierung und der Ankaufs- und Bestandsfinanzierung: Vorvermietung, Beleihungsauslauf und Track-Record. Die Bank prüft, ob die Mieter ihre Mieten dauerhaft tragen, und das hängt an deren Zulassung und Auslastung.