SCHUFA-Auskunft kostenlos: so bekommen Sie die Datenkopie
Die Auskunft über Ihre eigenen SCHUFA-Daten kostet nichts. Das steht in Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung und gilt für jeden — die SCHUFA nennt dieses Produkt Datenkopie. Wer stattdessen eines der Bezahlangebote bestellt, zahlt für etwas, das er ohnehin bekommt.
Ist die SCHUFA-Selbstauskunft wirklich kostenlos?
Ja. Artikel 15 DSGVO gibt Ihnen das Recht, eine Kopie Ihrer gespeicherten Daten zu erhalten — unentgeltlich. Die SCHUFA erfüllt das mit der Datenkopie, die Sie direkt bei ihr anfordern und per Post bekommen. Ein Entgelt darf erst verlangt werden, wenn jemand offenkundig exzessiv oft anfragt.
Eine feste Jahresgrenze gibt es nicht: Die Regel „einmal im Jahr" stammt aus dem Bundesdatenschutzgesetz vor 2018, die DSGVO kennt sie nicht. Wer nach einer Korrektur noch einmal nachsehen will, kann erneut anfordern. Kostenpflichtig sind nur die Bezahlprodukte: das Online-Abo mit laufendem Zugang und die BonitätsAuskunft, die viele Vermieter sehen wollen. Für eine Immobilienfinanzierung brauchen Sie beides nicht — wer Ihnen die kostenlose Auskunft gegen Gebühr vermittelt, verkauft Ihnen etwas, das Sie selbst in fünf Minuten beantragen.
Ist die SCHUFA-Selbstauskunft wirklich kostenlos?
Ja. Artikel 15 DSGVO gibt Ihnen das Recht, eine Kopie Ihrer gespeicherten Daten zu erhalten — unentgeltlich. Die SCHUFA erfüllt das mit der Datenkopie. Ein Entgelt darf erst verlangt werden, wenn jemand offenkundig exzessiv oft anfragt.
Gilt das nur einmal im Jahr?
Nein — das war die alte Regel im Bundesdatenschutzgesetz vor 2018. Die DSGVO kennt keine feste Jahresgrenze. Wer nach einer Korrektur noch einmal nachsehen will, kann erneut anfordern.
Wofür ist sie kostenpflichtig?
Für die Bezahlprodukte: das Online-Abo mit laufendem Zugang und die BonitätsAuskunft, die viele Vermieter sehen wollen. Für eine Immobilienfinanzierung brauchen Sie beides nicht.
Datenkopie, Abo oder BonitätsAuskunft — welches Papier Sie brauchen
Die SCHUFA bietet mehrere Auskünfte an, und nur eine davon ist die kostenlose. Das ist der Grund, warum so viele Menschen bezahlen: Auf der Startseite steht das Bezahlprodukt weit oben, die Datenkopie weiter unten.
- Datenkopie nach Art. 15 DSGVOkostenlos — enthält alle zu Ihnen gespeicherten Daten, die Herkunft der Einträge und die Score-Werte. Das ist das Papier, mit dem Sie prüfen, was über Sie im Umlauf ist.
- Online-Zugang im Abokostenpflichtig — laufender Einblick und Benachrichtigung bei Änderungen. Bequem, aber für eine einmalige Prüfung vor der Finanzierung nicht nötig.
- SCHUFA-BonitätsAuskunftkostenpflichtig — die gekürzte Fassung zum Vorzeigen, üblich bei Wohnungsbewerbungen. Sie zeigt weniger als die Datenkopie, ist aber auf den Empfänger zugeschnitten.
Angefordert wird die Datenkopie direkt bei der SCHUFA. Drittanbieter, die Ihnen die kostenlose Auskunft gegen Gebühr besorgen, verkaufen Ihnen einen Weg, den Sie selbst in wenigen Minuten gehen.
SCHUFA-Selbstauskunft anfordern — und wann Sie das tun sollten
Vor dem Bankgespräch, nicht danach. Das ist der ganze Trick. Ein falscher Eintrag lässt sich korrigieren, aber nicht über Nacht: Die SCHUFA muss beim Vertragspartner nachfragen, der die Meldung gemacht hat. Wer die Auskunft erst anfordert, wenn die Bank schon geprüft hat, verliert Wochen — und in einem laufenden Kaufprozess sind Wochen das, was man nicht hat.
Für die Anforderung brauchen Sie einen Identitätsnachweis. Die Datenkopie kommt per Post an Ihre Meldeadresse; das ist Teil der Prüfung, dass wirklich Sie anfragen. Rechnen Sie die Postlaufzeit ein und stellen Sie den Antrag, sobald die Immobiliensuche ernst wird — nicht erst, wenn ein Objekt gefunden ist.
Was in der Datenkopie steht
Die Datenkopie listet, welche Verträge und Konten gemeldet wurden, wer in den letzten Monaten eine Anfrage gestellt hat, und zu jedem Eintrag das Datum, an dem er gelöscht wird. Dazu kommen die Score-Werte, die die SCHUFA an Banken, Händler und Vermieter gibt — in der Datenkopie sehen Sie auch, welche Merkmale in den Score eingeflossen sind.
Zwei Dinge stehen dort, die regelmäßig überraschen. Erstens: Auch abgeschlossene, sauber zurückgezahlte Verträge bleiben eine Zeit lang stehen — das ist normal und kein Nachteil. Zweitens: Eine Konditionsanfrage einer Bank ist etwas anderes als eine Kreditanfrage. Nur Letztere ist für andere Banken sichtbar und kann den Score beeinflussen. Wer bei fünf Banken „mal anfragt", sollte wissen, welche Art von Anfrage gestellt wird.
Falscher SCHUFA-Eintrag: löschen oder berichtigen lassen
Ein Eintrag, der nicht stimmt, muss berichtigt werden — das steht in Artikel 16 DSGVO. Ein Eintrag, der nicht mehr gespeichert werden darf, muss gelöscht werden, Artikel 17. Beides fordern Sie bei der SCHUFA an, unter Angabe des strittigen Eintrags aus Ihrer Datenkopie.
Die SCHUFA prüft dann beim meldenden Unternehmen zurück. Solange die Prüfung läuft, wird der Eintrag als bestritten gekennzeichnet. Deshalb zählt der zeitliche Vorlauf: Ein bestrittener Eintrag im laufenden Verfahren ist für eine Bank etwas anderes als ein unwidersprochener.
Keine SCHUFA, weil Sie im Ausland leben — und trotzdem in Deutschland kaufen wollen
Wer seit Jahren in der Schweiz, in Singapur oder in den USA lebt, hat oft gar keine SCHUFA mehr — oder nur noch alte Einträge aus der Zeit vor dem Wegzug. Die Datenkopie zeigt dann wenig bis nichts. Das ist kein Makel, sondern die Folge davon, dass die SCHUFA nur meldet, was deutsche Vertragspartner melden.
Für eine deutsche Bank ist das trotzdem eine Hürde: Ihr Standardprozess erwartet eine Auskunft. Manche Institute lehnen an dieser Stelle ab, weil ihr Prüfweg keine Alternative vorsieht. Andere ersetzen die fehlende SCHUFA durch das, was tatsächlich aussagekräftig ist — Kontoauszüge, Arbeitsvertrag, Bonitätsnachweis der Bank im Wohnsitzland, Nachweis der Einkommensherkunft.
Die Arbeit besteht darin, unter 650+ Banken diejenige zu finden, deren Kreditrichtlinie diesen Weg vorsieht. Das ist keine Ausnahmegenehmigung, sondern eine Frage der Zuständigkeit: Die eine Bank kann es, die andere nicht.
Immobilie in Deutschland kaufen mit Wohnsitz im Ausland → · Baufinanzierung für Steuerausländer →
Was die Bank zusätzlich verlangt
Die SCHUFA sagt, was andere über Sie gemeldet haben. Sie sagt nichts über Ihr Einkommen, Ihr Vermögen und Ihre laufenden Kosten — und genau das braucht die Bank für die Kreditwürdigkeitsprüfung. Dafür gibt es ein zweites Papier mit einem verwirrend ähnlichen Namen: die Selbstauskunft, die Sie selbst ausfüllen.
Wer beides vorbereitet zum Termin bringt — Datenkopie geprüft, Selbstauskunft ausgefüllt —, spart sich die Nachforderungsschleifen, an denen sich Finanzierungen am häufigsten verzögern.
Selbstauskunft für die Bank: alle Felder und die ausfüllbare Vorlage →
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