Praxisbericht · Baufinanzierung · Kaufen & Modernisieren

Kauf und Modernisierung gemeinsam finanziert

Nach mehreren Monaten erfolgloser Suche entschied sich ein junges Paar bewusst für ein gepflegtes Bestandshaus.

Eckdaten

Auf einen Blick

  • Kaufpreis: 420.000 €
  • Renovierungskosten: 42.000 €
  • Finanzierungsbedarf: 444.000 €
  • Eigenkapital: 60.000 €

Anonymisierte Fallangabe · keine zusicherungsfähige Aussage für andere Vorhaben · §34i GewO

Information

Eckdaten auf einen Blick

  • Kaufpreis: 420.000 €
  • Renovierungskosten: 42.000 €
  • Gesamtinvestition: 462.000 €
  • Erwerbsnebenkosten: 42.000 €
  • Eigenkapital: 60.000 €
  • Finanzierungsbedarf: 444.000 €

Anonymisierte Fallangaben · keine zusicherungsfähige Aussage für andere Vorhaben.

Typischer, anonymisierter Praxisfall. Personen, Orte und einzelne Finanzierungsdaten wurden zum Schutz der Privatsphäre angepasst. Der Ablauf entspricht einer typischen Beratungssituation bei Baufinanzierungen für selbstgenutzte Immobilien.

Ein Haus mit Potenzial statt eines teuren Neubaus

Nach mehreren Monaten erfolgloser Suche entschied sich ein junges Paar bewusst für ein gepflegtes Bestandshaus. Die Substanz überzeugte, im Innenbereich bestand jedoch Modernisierungsbedarf. Anstatt die Renovierung später nachzufinanzieren, sollte das gesamte Projekt von Beginn an vollständig geplant werden.

Ausgangssituation

Das Paar war Anfang 30 und verfügte über ein gemeinsames monatliches Nettoeinkommen von 5.950 Euro.

Das Einfamilienhaus aus den 1990er-Jahren war technisch in einem guten Zustand. Renoviert werden sollten Böden, Gäste-WC, Malerarbeiten und die Einbauküche.

Finanzierungsübersicht

  • Kaufpreis: 420.000 Euro
  • Renovierungskosten: 42.000 Euro
  • Gesamtinvestition: 462.000 Euro
  • Erwerbsnebenkosten: 42.000 Euro
  • Eigenkapital: 60.000 Euro
  • Finanzierungsbedarf: 444.000 Euro

Die Herausforderung

Die Käufer wollten unmittelbar nach dem Eigentumsübergang renovieren. Gleichzeitig sollte genügend Liquidität für unvorhergesehene Ausgaben erhalten bleiben.

Eine spätere Nachfinanzierung kam deshalb nicht infrage.

Unsere Analyse

Gemeinsam wurden sämtliche Renovierungsmaßnahmen detailliert geplant und realistisch kalkuliert.

Da sowohl Einkommen als auch Haushaltsrechnung überzeugten und die Immobilie einen marktgerechten Kaufpreis aufwies, konnte die Finanzierung auf das gesamte Vorhaben abgestimmt werden.

Die Finanzierungslösung

Bereits bei Vertragsabschluss wurden Kaufpreis und sämtliche Renovierungskosten gemeinsam finanziert.

Dadurch standen die Mittel unmittelbar nach der Eigentumsumschreibung vollständig zur Verfügung. Die Renovierungsarbeiten konnten ohne zeitliche Verzögerung beginnen.

Eine langfristige Zinsbindung sowie flexible Sondertilgungsmöglichkeiten sorgten zusätzlich für Planungssicherheit.

Das Ergebnis

Innerhalb weniger Wochen entstand aus einem gepflegten Bestandshaus ein modernes Zuhause.

Da sämtliche Renovierungskosten bereits Bestandteil der Finanzierung waren, musste weder ein zusätzlicher Kredit aufgenommen noch Eigenkapital nachgeschossen werden.

Was andere daraus lernen können

Wer bereits beim Immobilienkauf Modernisierungen plant, sollte diese konsequent in die Gesamtfinanzierung einbeziehen. Das schafft Planungssicherheit und verhindert spätere Finanzierungslücken.

FAQ

Sollten Renovierungskosten direkt mitfinanziert werden?

Wenn die Maßnahmen bereits feststehen, ist eine gemeinsame Finanzierung häufig sinnvoll.

Welche Arbeiten lassen sich typischerweise berücksichtigen?

Zum Beispiel neue Bodenbeläge, Malerarbeiten, Bäder, Innentüren oder Küchen.

Warum ist eine Gesamtkalkulation wichtig?

Sie verhindert, dass nach dem Kauf unerwartete Finanzierungslücken entstehen.

Fazit

Ein gepflegtes Bestandshaus kann eine hervorragende Alternative zum Neubau sein. Entscheidend ist, Kaufpreis und Renovierung von Anfang an gemeinsam zu planen und vollständig zu finanzieren. Dadurch entsteht ein stimmiges Gesamtkonzept mit hoher finanzieller Sicherheit.

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Anonymisierter Einzelfall, keine zusicherungsfähige Aussage für andere Vorhaben · Beratung kostenlos · Provision von der Bank · §34i GewO · keine Rechts- oder Steuerberatung · keine Finanzierungszusage; Konditionen abhängig von Bonität, Beleihung und Bank