Ärzte · Neubau & Denkmal

Neubau und Denkmal als Kapitalanlage

Neubau und denkmalgeschützte Objekte sind bei Ärzten beliebt. Zwei Praxisberichte zeigen, wie die Finanzierung gelingt, ohne die Praxis zu belasten.

Information

Neubau und Denkmalimmobilien haben eigene Finanzierungsregeln: beim Neubau die Auszahlung nach Baufortschritt, beim Denkmal Zustand und Sanierung. Für Ärzte kommt oft der Wunsch hinzu, die Liquidität der Praxis nicht anzutasten.

Steuerliche Effekte solcher Objekte sind individuell und gehören in eine gesonderte steuerliche Beratung; die Finanzierung richtet sich nach Objekt, Einkommen und Bank.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Denkmalwohnung finanzieren, ohne Praxis-Rücklagen einzusetzen?
Häufig ja — über eine entsprechend gestaltete Beleihung bleibt die Liquidität erhalten.
Wird ein Neubau anders ausgezahlt?
Ja, meist nach Baufortschritt. Fertigstellungstermine spielen eine Rolle.
Sind steuerliche Vorteile Teil der Finanzierung?
Nein. Steuerliche Effekte sind individuell und erfordern eine eigene steuerliche Beratung.

Ähnliche Situation? Sprechen wir darüber.

Jede Finanzierung für Ärztinnen und Ärzte ist ein Einzelfall. In einem kostenlosen Erstgespräch sage ich Ihnen ehrlich, was machbar ist und welche Bank dazu passt.

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Anonymisierter Einzelfall, keine zusicherungsfähige Aussage für andere Vorhaben · Beratung kostenlos · Provision von der Bank · §34i GewO · keine Rechts- oder Steuerberatung · keine Finanzierungszusage; Konditionen abhängig von Bonität, Beleihung und Bank