Landesförderung RLP · Saarland

Förderprogramme RLP & Saarland: ISB Rheinland-Pfalz · SIKB Saarland

Zwei Landesförderbanken für Rheinland-Pfalz und Saarland — Wohnraumförderung in Mainz, Trier, Koblenz, Saarbrücken. Kombinierbar mit KfW und Denkmal-AfA.

Zwei Förderbanken für RLP und Saarland

Rheinland-Pfalz

ISB Rheinland-Pfalz

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz: Wohnraumförderung, Modernisierung, Eigenheimförderung. Für Mainz, Koblenz, Trier und Ludwigshafen.

Saarland

SIKB Saarland

Saarländische Investitions- und Kreditbank: Wohnraumförderung, Modernisierung. Für Saarbrücken und Saarland-Region.

Rheinland-Pfalz und Saarland im Vergleich

Grunderwerbsteuer: Rheinland-Pfalz 5,0 %, Saarland 6,5 %. RLP gehört zu den günstigeren Bundesländern bei Nebenkosten.

Mainz: Universitätsstadt am Rhein, stabile Mietnachfrage. Denkmal-Bestand in Altstadt mit moderaten Sanierungsanteilen 40–60 %.

Trier: Älteste Stadt Deutschlands mit hohem Denkmal-Anteil. Universität sorgt für stabile Nachfrage. Auch Grenzpendler nach Luxemburg relevant.

Koblenz: Zusammenfluss Rhein/Mosel, Touristik und Wirtschaft. Bestandsobjekte gut entwickelt.

Saarbrücken: Universitätsstadt, stabile Mietnachfrage. Grenznähe zu Frankreich/Luxemburg relevant für Grenzpendler-Konstellationen.

Kombinationsmöglichkeiten

  • Mainz Denkmal: Denkmal-AfA + ISB Modernisierung + KfW 261
  • Trier Bestand: Energetische Sanierung + ISB + KfW 261 — auch Grenzpendler-Konstellation möglich
  • Saarbrücken Neubau: KfW 297/298 + SIKB
  • Koblenz Familien: ISB Eigenheim + KfW 300 Familien
FAQ

Häufige Fragen

Was fördert die ISB in Rheinland-Pfalz?
Wohnraumförderung, Modernisierung, Eigenheim. Auch Grenzpendler-Konstellationen werden unterstützt.
Wie hoch ist die GrESt im Saarland?
6,5 % — gehört zu den höchsten Sätzen bundesweit. Nebenkosten bei Kauf insgesamt ca. 9–12 %.
Lohnt sich Trier für Kapitalanlage?
Bei Spitzensteuersatz oft ja — hoher Denkmal-Anteil, Universitätsnachfrage stabil, Grenznähe Luxemburg sorgt für Pendler-Mieter mit guten Einkommen.
Zwei Länder, eine Förderbank

Warum die ISB hier eine Sonderrolle spielt

Rheinland-Pfalz und das Saarland sind die einzigen Bundesländer, die wir auf einer gemeinsamen Seite führen — und das hat einen praktischen Grund: Es sind kleine, stark grenznahe Länder, deren Wohnungsmärkte nach Luxemburg, Frankreich und Belgien hin offen sind. Ein erheblicher Teil der Käufer hier sind Grenzgänger.

Diese Kombination ist beratungsintensiv, weil sich zwei Regelwerke überlagern: die Einkommensgrenzen der Landesförderung, die auf das Haushaltseinkommen abstellen — und ein Gehalt, das in Luxemburg verdient und nach deutschem Recht versteuert wird. Was in der einen Rechnung als Einkommen gilt, ist in der anderen etwas anderes. Wer die Grenze knapp reißt, verliert die Förderung; wer sie knapp hält, bekommt sie.

Was hier zählt

Drei Punkte für die Praxis

  • Maßgeblich ist der Lageort der Immobilie. Nicht Ihr Wohnort, nicht Ihr Arbeitsort. Wer in Trier kauft und in Luxemburg arbeitet, fällt unter die rheinland-pfälzische Förderung — auch wenn das Gehalt nie eine deutsche Grenze überschreitet.
  • Nachrangdarlehen wirken doppelt. Landesmittel liegen häufig im zweiten Rang. Das senkt den Beleihungsauslauf im ersten Rang — und damit oft den Zins des Hauptdarlehens. Diese Nebenwirkung ist regelmäßig wertvoller als die Zinsverbilligung des Förderdarlehens selbst.
  • Antrag vor Kaufvertrag. Wie bei der KfW. Und wie überall bei Landesförderung gilt: Es sind Haushaltsmittel. Sie sind gedeckelt, ein Rechtsanspruch besteht nicht, und Programme können ausgesetzt werden, wenn der Topf leer ist.

Für die Grenzgänger-Konstellation im Detail: Grenzgänger-Baufinanzierung. Wichtig dort — und hier oft missverstanden: Wer in Deutschland wohnt und im Ausland arbeitet, hat trotz Fremdwährungsgehalt kein Wandlungsrecht nach § 503 BGB. Das knüpft an die Landeswährung des Wohnsitzstaats.

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