KV-Förderung · Schleswig-Holstein

Niederlassungsförderung im Bezirk der KV Schleswig-Holstein

Die KVSH fördert nicht in erster Linie Praxen — sie fördert Strukturen. Teampraxis, Praxisnetz, zentraler Ort. Wer allein gründet, findet weniger. Wer kooperiert, findet ein sechsstelliges Programm.

Der Zuschnitt

Teampraxis statt Einzelkämpfer

Die KVSH hat ihren Strukturfonds zum 01.10.2019 gebildet und stellt 0,2 Prozent der Gesamtvergütung jährlich zur Verfügung. Das Herzstück ist ein eigenes Versorgungsmodell: die Teampraxis — ein lokales Gesundheitszentrum in ärztlicher Trägerschaft, mit mindestens zwei Vollzeitäquivalenten aus dem hausärztlichen Versorgungsbereich, angesiedelt an einem zentralen Ort nach dem zentralörtlichen System des Landes. Bei der Einrichtung des Fonds war für den Aufbau solcher Praxen eine Förderung von mindestens rund 100.000 € je Teampraxis vorgesehen.

Träger kann eine zugelassene Vertragsärztin, eine BAG, ein MVZ in ärztlicher Trägerschaft oder ein anerkanntes Praxisnetz sein. Ein kommunales MVZ ist nur ausnahmsweise förderfähig — nämlich dann, wenn alle Hausärzte des zentralen Ortes zugunsten einer Anstellung auf ihre Zulassung verzichtet haben. Das ist eine klare berufspolitische Ansage: Die Struktur soll in ärztlicher Hand bleiben.

Daneben fördert die KVSH anerkannte Praxisnetze aus Strukturfondsmitteln mit einer jährlichen Förderung von 20.000 € — plus weiteren 20.000 € bei Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen. Und sie zahlt Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung auf Antrag einen Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten von 400 € monatlich, wenn dadurch Vollzeittätigkeit möglich wird.

Warum das die Finanzierung umbaut

Wer mitfinanziert, redet mit

Eine strukturbezogene Förderung ist etwas anderes als ein Zuschuss auf Ihr Konto. Sie ist an eine Organisationsform geknüpft — und Organisationsformen haben Gesellschafter, Verträge, Stimmrechte und Ausstiegsklauseln. Damit verschieben sich die Fragen, die vor der Bank zu klären sind:

  • Wer investiert, wer haftet? In einer Teampraxis mit mehreren Trägern ist die Investition geteilt — und die Haftung ebenfalls. Die Bank prüft dann nicht eine Bonität, sondern mehrere.
  • Was passiert beim Ausstieg eines Partners? Diese Klausel entscheidet über das Risiko der Verbleibenden — und darüber, ob eine Bank die Struktur überhaupt finanziert.
  • Wem gehören die Geräte? Bei geteilter Nutzung mit geteilter Finanzierung ist die Sicherheitenlage komplizierter als bei einer Einzelpraxis.

Das ist gesellschaftsrechtlich zu gestalten (§ 1 RDG — Sache des Anwalts). Was ich beitrage, ist die Finanzierungsseite: welche Struktur eine Bank mitgeht, wie sich der Kapitaldienst auf die Beteiligten verteilt, und welche Sicherheiten übrig bleiben, wenn die Fördermittel zweckgebunden im Objekt stecken.

Die dritte Ebene

Das Land legt nach — als Projektförderung

Neben der KVSH betreibt das Land Schleswig-Holstein einen Versorgungssicherungsfonds. Antragsberechtigt sind unter anderem Arztpraxen, MVZ, Ärztehäuser, die KVSH selbst, Kammern, Krankenhausträger und kommunale Gebietskörperschaften; die Förderung wird für bis zu drei Jahre gewährt und beträgt höchstens 500.000 € je Projekt.

Das klingt gewaltig — und wird regelmäßig missverstanden. Eine Projektförderung ist keine Praxisfinanzierung: Sie ist zweckgebunden, befristet, nachweispflichtig und endet. Sie finanziert weder Ihren Kaufpreis noch Ihre Rate. Für die Bank ist sie deshalb kein Ersatz für Kapitaldienstfähigkeit — sie kann ein Vorhaben ermöglichen, aber sie trägt kein Darlehen. Wer sie in die Tilgungsrechnung schreibt, baut auf Sand.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Bekomme ich als Einzelpraxis in Schleswig-Holstein Förderung?
Der Strukturfonds der KVSH sieht neben der Teampraxis auch Zuschüsse zu Investitionskosten bei Neuniederlassung sowie bei Gründung und Übernahme von Zweigpraxen vor. Der Schwerpunkt der Konstruktion liegt jedoch erkennbar auf kooperativen Strukturen. Was für Ihre Fachgruppe und Ihren Planungsbereich konkret gilt, nennt die jeweils gültige Fassung des Strukturfonds — die KVSH veröffentlicht sie samt Standdatum.
Was ist ein „zentraler Ort“?
Ein Begriff aus dem zentralörtlichen System der Landesplanung — er bezeichnet Orte mit Versorgungsfunktion für ihr Umland. Für die Teampraxis-Förderung ist das ein hartes Kriterium: Die Betriebsstätte muss dort liegen. Der Standort ist damit kein Wunsch, sondern eine Fördervoraussetzung.
Lohnt sich die Praxisnetz-Förderung für mich?
Die jährliche Förderung fließt an das anerkannte Netz, nicht an die einzelne Praxis. Der Nutzen für Sie liegt mittelbar — in gemeinsamer Struktur, Verhandlungsmacht und Honorarverteilungsvorteilen. In der Kapitaldienstrechnung Ihrer Praxis taucht sie nicht als Einnahme auf. Das ist wichtig, wenn Sie mit der Bank sprechen.
Kann ich den Versorgungssicherungsfonds für meine Praxisübernahme nutzen?
Er ist als Projektförderung ausgelegt, nicht als Übernahmefinanzierung — mit Antragsberechtigten von der Praxis bis zur Kommune und einer Höchstsumme je Projekt. Für eine klassische Nachbesetzung ist er in der Regel nicht das passende Instrument. Die tragenden Bausteine bleiben KfW, Bürgschaftsbank und Bankdarlehen.

Information

Stand und Quelle. Angaben nach den öffentlich zugänglichen Informationen der KV Schleswig-Holstein (kvsh.de, Seiten „Strukturfonds“ und „Praxisnetze“, Strukturfonds nach § 105 Abs. 1a SGB V), der Berichterstattung des Deutschen Ärzteblatts zur Einrichtung des Fonds sowie des Landes Schleswig-Holstein (Versorgungssicherungsfonds), geprüft am 14.07.2026. Beträge, Fördergebiete und Bedingungen ändern sich; maßgeblich ist ausschließlich die zum Antragszeitpunkt gültige Richtlinie der jeweiligen KV. Diese Seite ist Finanzierungsberatung, keine Rechts- oder Steuerberatung (§ 1 StBerG, RDG) — ohne Gewähr.

Kooperation ist eine Finanzierungsentscheidung

Teampraxis, BAG, MVZ oder Einzelpraxis — ich rechne die Varianten mit Kapitalbedarf, Kapitaldienst und Sicherheitenlage durch, bevor Sie sich binden.