"Ihr Grundgehalt reicht leider nicht aus."
Als der Pilot diesen Satz hörte, musste er schmunzeln.
Information
Denn sein Grundgehalt machte nicht einmal die Hälfte seines tatsächlichen Jahreseinkommens aus.
Seit über fünfzehn Jahren flog er für eine große europäische Fluggesellschaft. Sein Einkommen setzte sich aus Grundgehalt, Flugstundenvergütung, Zulagen für Langstreckenflüge sowie verschiedenen Bonuszahlungen zusammen.
Für ihn war dieses Vergütungsmodell völlig normal.
Für die erste Bank offenbar nicht.
Dort wurde nahezu ausschließlich das Grundgehalt berücksichtigt.
Das Ergebnis:
Die Finanzierung wurde abgelehnt.
Die Ausgangslage
Der Pilot lebte mit seiner Familie im französischen Elsass.
Beruflich war er in mehreren europäischen Ländern unterwegs und plante den Kauf einer hochwertigen Eigentumswohnung in München.
Die Wohnung sollte langfristig vermietet werden und später möglicherweise dem Sohn während seines Studiums zur Verfügung stehen.
Die Eckdaten:
- Kaufpreis: 612.000 Euro
- Eigenkapital: 212.000 Euro
- Finanzierungsbedarf: 455.000 Euro
Die Finanzierung war konservativ geplant.
Die monatlichen Mieteinnahmen sollten einen erheblichen Teil der Darlehensrate decken.
Warum variable Einkommen häufig falsch bewertet werden
Viele Banken arbeiten mit standardisierten Einkommensmodellen.
Ein festes Monatsgehalt lässt sich einfach bewerten.
Variable Einkommensbestandteile dagegen werden sehr unterschiedlich behandelt.
Dazu gehören beispielsweise:
- Bonuszahlungen
- Provisionen
- Schichtzulagen
- Flugstundenvergütungen
- Bereitschaftsdienste
- Gewinnbeteiligungen
Einige Banken rechnen diese Einkünfte vollständig an.
Andere nur teilweise.
Manche überhaupt nicht.
Genau dadurch entstehen erhebliche Unterschiede bei der Finanzierbarkeit.
Die wirtschaftliche Realität
Bei genauer Betrachtung zeigte sich ein anderes Bild.
Die variablen Vergütungen waren keineswegs zufällig.
Sie wurden seit vielen Jahren regelmäßig erzielt.
Das durchschnittliche Jahreseinkommen war stabil.
Zusätzlich verfügte der Pilot über:
- hohe Liquiditätsreserven
- schuldenfreie Kapitalanlagen
- langfristige Beschäftigung
- ausgezeichnete Bonität
Auch die Immobilie überzeugte.
Die Lage war nachhaltig vermietbar.
Die Nachfrage konstant hoch.
Die Analyse
Statt ausschließlich die letzten Gehaltsabrechnungen einzureichen, wurde die Einkommensentwicklung der vergangenen Jahre nachvollziehbar dargestellt.
Dadurch ließ sich erkennen, dass die variablen Bestandteile keine Ausnahme darstellten.
Sie gehörten dauerhaft zum tatsächlichen Einkommen.
Genau diese Einordnung war für die finanzierende Bank entscheidend.
Die Finanzierung
Nach vollständiger Prüfung der Einkommensentwicklung erfolgte die Zusage.
Die Bank bewertete nicht nur das Grundgehalt.
Sie betrachtete die langfristige Stabilität der gesamten Einkommensstruktur.
Die Finanzierung konnte wie geplant umgesetzt werden.
Was andere Piloten daraus lernen können
Piloten gehören häufig zu den Berufsgruppen mit komplexeren Vergütungsmodellen.
Dadurch entstehen bei Banken regelmäßig Missverständnisse.
Nicht jede Bank bewertet variable Einkommensbestandteile gleich.
Wer seine Einkommensentwicklung transparent dokumentiert und gezielt Finanzierungspartner auswählt, verbessert seine Finanzierungschancen erheblich.
Häufig gestellte Fragen
Können Piloten Immobilien in Deutschland finanzieren?
Werden Flugzulagen berücksichtigt?
Muss das Einkommen ausschließlich in Euro erzielt werden?
Sind variable Einkommen grundsätzlich problematisch?
Können auch Kapitalanlagen finanziert werden?
Fazit
Dieser Praxisfall zeigt, dass nicht jedes hohe Einkommen automatisch zu einer Finanzierungszusage führt.
Entscheidend ist vielmehr, wie Banken variable Vergütungsbestandteile bewerten.
Wer die Besonderheiten seiner Einkommensstruktur verständlich darstellt und einen Finanzierungspartner mit entsprechender Erfahrung auswählt, schafft beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Immobilienfinanzierung in Deutschland.
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Jeder Fall mit Auslandsbezug ist eigen. In einem kostenlosen Erstgespräch sage ich Ihnen ehrlich, was machbar ist und welche Bank dazu passt.
Kostenloses Beratungsgespräch buchenAnonymisierter Einzelfall, keine zusicherungsfähige Aussage für andere Vorhaben · Beratung kostenlos · Provision von der Bank · §34i GewO · keine Rechts- oder Steuerberatung · keine Finanzierungszusage; Konditionen abhängig von Bonität, Beleihung und Bank