"Ich arbeite selbst bei einer Bank – und trotzdem wurde mein Kreditantrag abgelehnt."
Als das Ehepaar zum ersten Gespräch kam, klang die Enttäuschung deutlich mit.
Information
Beide lebten seit vielen Jahren in Luxemburg.
Er arbeitete als Firmenkundenberater bei einer internationalen Bank.
Sie war Wirtschaftsprüferin in einer renommierten Beratungsgesellschaft.
Zusammen erzielten sie ein Jahreseinkommen von deutlich über 200.000 Euro.
Eigentlich beste Voraussetzungen.
Dennoch hatte ihre Hausbank den Antrag überraschend abgelehnt.
Der Wunsch nach einem Haus in Deutschland
Die Familie wollte näher zu den Großeltern ziehen.
Geplant war der Kauf eines Einfamilienhauses im Raum Trier.
Der Arbeitsweg nach Luxemburg blieb auch künftig problemlos möglich.
Die wichtigsten Eckdaten:
- Kaufpreis: 735.000 Euro
- Eigenkapital: 240.000 Euro
- Finanzierungsbedarf: 555.000 Euro
Das Objekt war bereits gefunden.
Der Notartermin stand kurz bevor.
Dann kam die Absage.
Die Begründung der Bank
Im Ablehnungsschreiben fand sich nur ein kurzer Hinweis.
Die Finanzierung passe nicht zu den internen Kreditrichtlinien.
Erst auf Nachfrage wurde deutlicher, woran es tatsächlich lag.
Das Einkommen wurde vollständig in Luxemburg erzielt.
Ein Teil der Vergütung bestand aus variablen Bonuszahlungen.
Zusätzlich verfügte das Ehepaar über Beteiligungen an Investmentfonds und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
Die Sachbearbeitung entschied sich deshalb gegen eine Finanzierung.
Nicht weil das Risiko zu hoch gewesen wäre.
Sondern weil der Fall außerhalb des Standardprozesses lag.
Zeitdruck vor dem Notartermin
Besonders problematisch war der Zeitpunkt.
Zwischen Absage und Notartermin lagen nur noch knapp drei Wochen.
Der Verkäufer machte deutlich, dass er die Immobilie andernfalls erneut am Markt anbieten würde.
Für das Ehepaar stand viel auf dem Spiel.
Nicht nur die Traumimmobilie.
Auch bereits gezahlte Reservierungsgebühren und Gutachterkosten.
Die Analyse
Noch am selben Tag wurden sämtliche Unterlagen geprüft.
Dabei zeigte sich schnell:
Die Haushaltsrechnung war ausgezeichnet.
Das Eigenkapital überdurchschnittlich.
Beide Arbeitsverhältnisse bestanden seit vielen Jahren.
Die variablen Einkommensbestandteile wurden regelmäßig gezahlt.
Auch das Haus überzeugte.
Es befand sich in einer gefragten Wohnlage mit stabiler Wertentwicklung.
Der entscheidende Unterschied
Anstatt ausschließlich Gehaltsabrechnungen einzureichen, wurde das gesamte Einkommensmodell erläutert.
Die Bank erhielt eine nachvollziehbare Darstellung:
- Grundgehalt
- Bonusentwicklung der letzten Jahre
- Vermögensübersicht
- Eigenkapital
- Investmentvermögen
- Haushaltsrechnung
Dadurch wurde deutlich, dass die variablen Einkünfte keineswegs außergewöhnlich waren.
Sie gehörten seit Jahren zum regelmäßigen Einkommen.
Die Finanzierung
Bereits nach wenigen Tagen lag eine verbindliche Finanzierungszusage vor.
Der Notartermin konnte wie geplant stattfinden.
Heute lebt die Familie im eigenen Haus in Deutschland und pendelt weiterhin täglich nach Luxemburg.
Was Grenzgänger daraus lernen können
Gerade Einkommen aus Luxemburg werden von Banken sehr unterschiedlich bewertet.
Während einige Institute Bonuszahlungen nur eingeschränkt berücksichtigen, betrachten andere die langfristige Einkommensentwicklung.
Nicht jede Ablehnung bedeutet deshalb, dass die Finanzierung unmöglich ist.
Oft wurde lediglich die falsche Bank ausgewählt.
Häufig gestellte Fragen
Können Arbeitnehmer mit Einkommen aus Luxemburg Immobilien in Deutschland finanzieren?
Werden Bonuszahlungen berücksichtigt?
Können Grenzgänger Einfamilienhäuser finanzieren?
Muss ich in Deutschland wohnen?
Wie wichtig ist die Haushaltsrechnung?
Fazit
Dieser Praxisfall zeigt, dass selbst hervorragende Einkommen keine Finanzierung garantieren.
Entscheidend ist nicht nur die wirtschaftliche Situation.
Ebenso wichtig ist, wie eine Bank internationale Einkommensstrukturen bewertet.
Wer Grenzgänger ist oder in Luxemburg arbeitet, sollte seine Finanzierung von Beginn an bei Kreditinstituten platzieren, die regelmäßig mit solchen Konstellationen arbeiten.
Ähnliche Situation? Sprechen wir darüber.
Jeder Fall mit Auslandsbezug ist eigen. In einem kostenlosen Erstgespräch sage ich Ihnen ehrlich, was machbar ist und welche Bank dazu passt.
Kostenloses Beratungsgespräch buchenAnonymisierter Einzelfall, keine zusicherungsfähige Aussage für andere Vorhaben · Beratung kostenlos · Provision von der Bank · §34i GewO · keine Rechts- oder Steuerberatung · keine Finanzierungszusage; Konditionen abhängig von Bonität, Beleihung und Bank