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      <image:title>Beleihung bei Wohnsitz im Ausland: 60 %–100 % des Beleihungswerts</image:title>
      <image:caption>Wohnsitz im Ausland heißt nicht automatisch weniger Beleihung. Deutsche Banken gehen bei Steuerausländern von 60 % bis 100 % des Beleihungswerts — der Eigenanteil liegt entsprechend bei bis zu 40 %. Nach oben verschiebt die Spanne nicht ein fehlender Eigenanteil, sondern ein hohes und belegbares Einkommen; ein Einkommen in ausländischer Währung zählt dabei ausdrücklich mit. Die Kaufnebenkosten kommen in jedem Fall aus Eigenmitteln — ein Kauf ganz ohne eigene Mittel ist damit nicht gemeint. Bezugsgröße ist der Beleihungswert der Bank, nicht der Kaufpreis; er liegt regelmäßig darunter.</image:caption>
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      <image:title>Zins und Tilgung der Jahresrate über 10 Jahre Zinsbindung</image:title>
      <image:caption>Die Rate bleibt gleich, ihre Zusammensetzung nicht. Im ersten Jahr gehen 13.107 € als Zins an die Bank und 7.123 € in die Tilgung — ein Tilgungsanteil von 35 %. Im 10. Jahr sind es 10.227 € Zins gegen 10.003 € Tilgung, also 49 %. Über die gesamte Zinsbindung zahlt der Kreditnehmer 117.393 € Zinsen und tilgt 84.907 €; es bleiben 265.093,78 € Restschuld. Alle Werte sind aus dem repräsentativen Beispiel gerechnet (350.000 €, 3,78 % p.a., fest, 2,0 % anfänglich, 10 Jahre) und gegen die dort belegte Rate und Restschuld geprüft.</image:caption>
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      <image:title>Sicherheitsabschlag auf Einkommen in fremder Währung: 20 %–25 %</image:title>
      <image:caption>Das Einkommen zählt, aber nicht in voller Höhe. Wer in fremder Währung verdient, dessen Einkommen wird in Euro umgerechnet und dann um 20 % bis 25 % gekürzt, bevor die Bank die Rate daran misst. Für Grenzgänger in die Schweiz mit Wohnsitz in Deutschland ist der Abschlag mit 10 % bis 15 % deutlich kleiner — die beiden Fälle werden regelmäßig verwechselt, und wer den falschen Wert ansetzt, rechnet sein Budget um mehrere zehntausend Euro falsch. Welcher Wert gilt, hängt am Wohnsitz, nicht an der Währung.</image:caption>
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      <image:title>KfW-Kredithöchstbeträge je Wohneinheit: 50.000 € bis 270.000 €</image:title>
      <image:caption>Den größten Kreditrahmen je Wohneinheit trägt Wohneigentum für Familien 300 mit 170.000 € – 270.000 €, den kleinsten Altersgerecht Umbauen 159 mit 50.000 €. Die Beträge sind Kredithöchstbeträge, keine Zuschüsse: gefördert wird über den Zins, ein Tilgungszuschuss steckt allein in den Sanierungsprogrammen. Wo die Grafik eine Spanne zeigt, entscheidet die Kinderzahl oder die Förderstufe über den Betrag — der obere Wert setzt jeweils die vollen Voraussetzungen voraus und ist nicht der Regelfall. Mehrere Programme lassen sich kombinieren; zugesagt wird, was die KfW im Einzelfall bewilligt.</image:caption>
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      <image:title>Kaufnebenkosten ohne Makler nach Bundesland: 5,5 % bis 8,5 %</image:title>
      <image:caption>Ohne Maklercourtage liegen die Kaufnebenkosten zwischen 5,5 % in Bayern und 8,5 % in Schleswig-Holstein. Notar (1,5 %) und Grundbuch (0,5 %) fallen bundesweit gleich an, den Unterschied macht allein die Grunderwerbsteuer. Auf 400.000 € Kaufpreis sind das 22.000 € gegenüber 34.000 € — Geld, das die Bank in aller Regel nicht mitfinanziert.</image:caption>
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      <image:title>Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2026: 3,5 % bis 6,5 %</image:title>
      <image:caption>Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten — und der einzige, der allein vom Bundesland abhängt. Am niedrigsten liegt Bayern mit 3,5 %, am höchsten Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein mit 6,5 %; dazwischen liegen 3 Prozentpunkte des Kaufpreises. Bei gleichem Kaufpreis ist der Steuerbetrag im teuersten Land damit 1,86-mal so hoch wie im günstigsten.</image:caption>
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